Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die Ausrichtung von Veranstaltungen und Feierlichkeiten, das Catering, die Vermietung von Räumlichkeiten für Veranstaltungen sowie alle für den Kunden/Veranstalter erbrachten weiteren Leistungen innerhalb der Eventlocation Waldklang, Höhwäldchen, 2, 57234 Wilnsdorf, nachfolgend “Eventlocation” durch die Gusto-Puro – Erzi GmbH Inh. Bruno Puddu, Kölnerstraße 8, 57072 Siegen, nachfolgend “Vermieter”) unabhängig davon, ob die Nutzung für private oder geschäftliche Veranstaltungen erfolgt.

1.2 Abweichende oder ergänzende Vertragsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von Waldklang anerkannt wurden. Den nachfolgenden Bestimmungen entgegenstehende abweichende Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung.

2. Begriffe & Definitionen

Im Sinne dieser AGB haben die nachstehenden Begriffe folgende Bedeutung:

  • „Vermietung“: Die mietweise Überlassung der Eventlocation durch den Vermieter an den Kunden/Veranstalter gemäß den vertraglich vereinbarten Konditionen.
  • „Nutzung“: Die tatsächliche Inanspruchnahme der Eventlocation und ihrer Einrichtungen durch den Kunden/Veranstalter und seine Teilnehmer.
  • „Bewirtung“: Die Versorgung und Bedienung des Kunden/Veranstalters und seiner Teilnehmer mit Speisen und Getränken durch den Vermieter oder einen externen Caterer.
  • „Teilnehmer“: Alle Personen, die sich auf Veranlassung des Kunden/Veranstalters in der Eventlocation aufhalten, insbesondere Gäste, Dienstleister oder Mitwirkende der Veranstaltung.

Diese Begriffe werden in den nachfolgenden AGB entsprechend verwendet, um Interpretationsspielräume zu vermeiden.

3. Vertragsabschluss & Zahlung

3.1 Ein Vertrag über die Ausrichtung einer Veranstaltung/Feierlichkeit und das Catering gilt als geschlossen, wenn das Angebot vom Kunden/Veranstalter schriftlich, per E-Mail oder Fax angenommen, die Buchung vom Vermieter bestätigt und die vereinbarte Anzahlung gem. Ziffer 3.3 geleistet worden ist. Die Bestätigung durch den Vermieter kann ebenfalls per E-Mail oder Fax erfolgen. Mündliche Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von beiden Seiten schriftlich bestätigt werden.

3.2 Mit dem Vertrag wird eine Teilnehmerzahl festgelegt. Der Vermieter ist berechtigt, bei einer Abweichung der tatsächlichen Teilnehmerzahl vom vertraglich vereinbarten Umfang eine entsprechende Kostenanpassung nach oben vorzunehmen. Übersteigt die Abweichung 20 %, behält sich der Vermieter das Recht vor, eine neue Berechnung vorzunehmen und den Vertrag entsprechend anzupassen.

3.3 Zur Fixierung der Vermietung ist eine Anzahlung in Höhe von 10 % des vereinbarten Gesamtbetrags zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 5 Tage nach der Nutzung der Eventlocation fällig.

3.4 Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung an den Vermieter.

4. Stornierung & Rücktritt

4.1 Bei Stornierung durch den Kunden gelten folgenden Stornierungsgebühren:

  • Bis 90 Tage vor dem Veranstaltungstermin: kostenlos
  • 89 bis 60 Tage vorher: 30 % des Gesamtbetrags
  • 59 bis 30 Tage vorher: 50 % des Gesamtbetrags
  • Ab 29 Tage vorher: 90 % des Gesamtbetrags

4.2 Im Falle höherer Gewalt (bspw. Krieg, Pandemie, starkes Unwetter, Stromausfall, bewaffnete Konflikte, etc) sind beide Vertragsparteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Vermieter ist in diesem Fall nur verpflichtet, nicht bereits entstandene Kosten zu erstatten.

4.3 Der Vermieter behält es sich vor, eine bestätigte Buchung aus wichtigem Grund abzusagen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei technischen Störungen, bei witterungsbedingten Ausfällen, höherer Gewalt oder anderen vom Vermieter nicht zu vertretenden Umständen, welche die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Wird die Buchung vom Vermieter abgesagt oder tritt der Vermieter vom Vertrag zurück, werden  bereits geleistete Vergütungen erstattet. Etwaige Schadensersatzansprüche sind jedoch ausgeschlossen.

4.4 Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn: vereinbarte Zahlungen ausbleiben, gegen die Hausordnung oder wesentliche Vertragsbedingungen verstoßen wird, höhere Gewalt oder behördliche Einschränkungen die Veranstaltung unmöglich machen. In diesem Fall wird der Kunde/Veranstalter mindestens 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin informiert.

5. Vermietung & Nutzung

5.1 Die Vermietung der Eventlocation erfolgt gemäß der vertraglichen Vereinbarung. Eine Verlängerung der Nutzung ist nach Absprache und gegen Aufpreis möglich.

5.2 Veranstaltungen dürfen maximal bis 5:00 Uhr stattfinden.

5.3 Die Nutzung der Terrasse ist bis 22:00 Uhr gestattet.

5.4 Die gesetzlichen Vorgaben zur Nachtruhe sind einzuhalten.

5.5 Das Rauchen ist in den Innenräumen verboten.5.6 Standardmäßig erfolgt die Bewirtung durch die Gusto Puro – Erzi GmbH in Siegen. Nach vorheriger Absprache kann jedoch ein externer Caterer genutzt werden. Eigene Speisen und Getränke sind grundsätzlich nicht erlaubt. Zusätzliche Gebühren für Servicepersonal und Reinigung können anfallen. Preise für etwaige Zusatzkosten kann der Kunde unserer separaten Preisliste entnehmen.

5.7 Dekoration ist erlaubt, muss jedoch schwer entflammbar sein. Die Verwendung von Konfetti ist untersagt. Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen und darf im Übrigen – ebenso wie sonstige Gegenstände – nur mit Zustimmung des Vermieters angebracht werden. Das Anbringen von Dekorationsmaterial anWänden unter Verwendung von Klebstoffen, Klebestreifen, Möbelheftern, Nägeln und Schrauben ist untersagt. Eventuelle Schäden werden dem Veranstalter/Kunden in Rechnung gestellt.

5.8 Der Stromverbrauch ist im Mietpreis enthalten. Eine zusätzliche Berechnung erfolgt nur bei außergewöhnlich hohem Verbrauch.

6. Auf- und Abbau

6.1 Der Aufbau ist, sofern es die Buchungslage erlaubt, am Vortag möglich. Regulär ist der Aufbau ab 10:00 Uhr am Veranstaltungstag gestattet.

6.2 Der Abbau muss bis spätestens 11:00 Uhr am Folgetag der Veranstaltung erfolgen, sofern nicht vertraglich etwas anderes vereinbart wurde.

7. Haftung

7.1 Die Haftung des Vermieters sowie seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde.

7.2 Die Regelung in Ziff. 7.1 findet keine Anwendung, soweit es sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder um Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz handelt.

7.3 Die Regelung in Ziff. 7.1 findet keine Anwendung bei Schäden, die auf der fahrlässigen Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, beruhen. In diesen Fällen ist die Haftung des Vermieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7.4 Der Vermieter haftet weder für abhanden gekommene Garderobe noch für abhanden gekommene oder verlorene Wertgegenstände. Der Vermieter übernimmt diesbezüglich keine Obhutspflichten

7.5 Eine Veranstalterhaftpflichtversicherung ist nicht verpflichtend, wird jedoch empfohlen.

8. Reinigung & Rückgabe der Location

8.1 Die Endreinigung wird vom Vermieter durchgeführt und ist im Angebot enthalten.

8.2 Der Kunde/Veranstalter ist verpflichtet, mitgebrachte Gegenstände zu entfernen und die Eventlocation in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen. Bei außergewöhnlicher Verschmutzung kann eine zusätzliche Gebühr erhoben werden.

9. Versicherung & Genehmigungen

9.1 Der Vermieter sorgt für die notwendigen behördlichen Genehmigungen im Rahmen der Eventlocation. Zusätzliche Genehmigungen (z. B. Lärmschutz, Sondernutzung öffentlicher Flächen) müssen vom Kunden selbst eingeholt werden.

9.2 Der Kunde/Veranstalter ist verpflichtet, selbst zu prüfen, ob seine Veranstaltung gebührenpflichtig im Sinn der GEMA anzumelden ist. Sofern dies zu trifft ist er verpflichtet seine Daten dort selbst einzureichen

10. Technische Ausstattung & externe Dienstleister

10.1 Eigene technische Geräte (z. B. DJ-Equipment, Lichtanlagen) dürfen verwendet werden, jedoch darf die Nutzung dieser Technik weder den ordnungsgemäßen Betrieb der Eventlocation noch die Sicherheit gefährden.

10.2 Waldklang übernimmt keine Gewährleistung für die Funktionsfähigkeit vorhandener technischer Anschlüsse oder bereitgestellter Infrastruktur, sofern diese vor der Veranstaltung ordnungsgemäß geprüft wurden, aber aus unvorhersehbaren Gründen ausfallen.

10.3 Antransport, Aufstellung, Abbau und Abtransport weiterer nicht vom Vermieter bereitgestellter Technik und Gegenständen für Veranstaltungen erfolgen durch den Kunden/Veranstalter auf dessen alleiniges Risiko. Einzelheiten sind bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn mit dem Vermieter abzustimmen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden oder Verlust eingebrachter Gegenstände10.4 Externe Dienstleister (z. B. Fotografen und DJs) sind grundsätzlich zulässig, müssen jedoch vorab angemeldet werden und sich an die Hausordnung halten.

11. Hausordnung & Sicherheit

11.1 Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 120 Personen (innen) bzw. 150 Personen (innen & außen zusammen).

11.2 Gäste müssen die Eventlocation spätestens um 5:00 Uhr verlassen haben.

11.3 Offene Flammen sind nicht erlaubt, mit Ausnahme von Kerzen.11.4 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Veranstaltung keine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verursacht.Der Kunde haftet für Verstöße, die nachweislich durch ihn oder seine Teilnehmer verursacht wurden.

11.5 Die Abgabe und der Konsum alkoholischer Getränke sind an gesetzliche Altersgruppen gekoppelt. Personen unter 16 Jahren ist es untersagt, alkoholische Produkte zu konsumieren. Im Übrigen weisen wir auf die geltenden Bestimmungen des Jugendschutzgesetztes hin.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Für die vom Vermieter auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge und die aus ihnen folgenden Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.2 Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters

12.3 Sofern zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand Siegen.

12.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für die Unvollständigkeit.